Wohnen.

Unser Zuhause.

Im Wohnen werden Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven oder einer mehrfachen Beeinträchtigung betreut und gefördert. Bezüglich Beeinträchtigungsart und -grad, Leistungsvermögen, Alter und Geschlecht leben ganz unterschiedliche Kinder und Jugendliche zusammen. Sie werden durch die Fachmitarbeitenden der Betreuung unterstützt, möglichst viele Alltagskompetenzen zu entwickeln. Das verhilft ihnen zu Selbständigkeit, ein wichtiger Aspekt der angestrebten Lebensqualität.

Zum Wohnangebot, zum betreuten und begleiteten Wohnen werden Kinder und Jugendliche zugelassen, die folgend Voraussetzungen erfüllen:

  • Abklärungsbericht einer anerkannten Fachstelle (über Schulpsychologischer Dienst)
  • Beschluss der zuweisenden Behörde: der Gemeinde, des Familiengerichtes (bei Unterbringungen im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen) oder des Gemeinderates
  • Gültige Kostengutsprache der Gemeinde
  • Alter: 4 bis 18 (20) Jahre
Daniel Homann

Daniel Homann
Leiter Wohnen Kinder + Jugendliche

Stiftung Schürmatt
Schürmattstrasse 589
5732 Zetzwil
062 767 07 80
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