Hier ist ihr Arbeitsort, ihr Zuhause, ihre Schule. Ein Ort, an dem sie leben und erleben. Sich miteinander austauschen, einander gegenseitig unterstützen und voneinander lernen.
Die Vereinten Nationen haben in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgelegt, dass Menschen mit Beeinträchtigung die gleichen Rechte haben wie alle Menschen. Im Art. 23 steht unter anderem geschrieben, dass alle Menschen mit Behinderungen das Recht auf Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung sowie auf Zugang der notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte haben. Dies stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung in sexuellen Fragen.